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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Janos Rozsa Reifendienst – Mobiler Reifenservice
Stand: 13.09.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Warenlieferungen und Dienstleistungen zwischen

Janos Rozsa Reifendienst
Adolf-Kolping-Str. 4A
77704 Oberkirch
Deutschland
E-Mail: info@reifendienst-janis.de
Telefon / WhatsApp: +49 1575 8739436

– nachfolgend „Anbieter“ – und seinen Kunden.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 2 Anfrage, Bestellung, Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB

Anfragen und Bestellungen können insbesondere persönlich, über die Website, per E-Mail, WhatsApp, SMS, Facebook oder Messenger erfolgen.

Vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung wird der Kunde auf diese AGB hingewiesen und erhält die Möglichkeit, sie einzusehen und zu speichern. Mit Abgabe der verbindlichen Bestellung erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

Der Kunde übermittelt die für die Bestellung erforderlichen Angaben. Der Anbieter teilt dem Kunden die bestellte Ware bzw. Leistung, den Preis und gegebenenfalls weitere wesentliche Vertragsbedingungen mit. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Auftrags- bzw. Bestellbestätigung durch den Anbieter zustande.

Soweit Vorauszahlung vereinbart wurde, ist der bestätigte Rechnungsbetrag entsprechend der Zahlungsaufforderung zu bezahlen. Gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.

§ 3 Terminvereinbarung bei Dienstleistungen

Der Kunde kann bei seiner Anfrage einen gewünschten Termin und Einsatzort angeben. Kann der gewünschte Termin am angegebenen Einsatzort durchgeführt werden, wird dieser vom Anbieter bestätigt. Erst die ausdrückliche Terminbestätigung durch den Anbieter macht den vorgeschlagenen Termin verbindlich.

Kann der gewünschte Termin nicht angeboten werden, unterbreitet der Anbieter dem Kunden nach Möglichkeit drei zeitlich nahe gelegene Alternativtermine. Der Kunde kann einen der vorgeschlagenen Termine auswählen. Der ausgewählte Termin wird mit der Bestätigung durch den Anbieter verbindlich.

Voraussetzung für die Durchführung des mobilen Services ist, dass der vereinbarte Einsatzort mit dem Servicefahrzeug erreichbar und für die vorgesehenen Arbeiten geeignet, sicher und rechtlich zulässig ist.

§ 4 Bestellung, Lieferung und Terminplanung bei Reifen und Felgen

Reifen, Lkw-Reifen, Felgen und sonstige auf Kundenwunsch zu beschaffende Waren werden grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang des vereinbarten Kaufpreises beim Lieferanten bestellt.

Die übliche Lieferzeit für Reifen beträgt ca. 4-6 Werktage. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich um eine voraussichtliche und nicht garantierte Lieferzeit.

Die bestellten Waren können an die vom Kunden angegebene Liefer- bzw. Montageadresse geliefert oder durch einen beauftragten Versanddienstleister dorthin geliefert werden.

Im Zusammenhang mit der Reifenbestellung bietet der Anbieter dem Kunden nach Möglichkeit drei alternative Montagermine an. Dabei werden die voraussichtliche Lieferzeit und die verfügbaren Montagekapazitäten berücksichtigt. Der Kunde kann einen Termin auswählen; verbindlich wird dieser erst durch die anschließende Bestätigung des Anbieters.

Verzögert sich die Warenlieferung aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von Verzögerungen beim Hersteller, Großhändler oder Transportdienstleister, kann eine Verschiebung des Montagetermins erforderlich werden. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber nach Möglichkeit unverzüglich und bietet einen nächstmöglichen geeigneten Ersatztermin an.

Eine verspätete Zahlung kann zu einer späteren Bestellung, veränderter Warenverfügbarkeit sowie einer entsprechenden Verschiebung von Lieferung und Montagetermin führen.

§ 5 Angaben des Kunden und Fehlbestellungen

Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Angaben verantwortlich, insbesondere hinsichtlich Fahrzeug, Reifengröße, Felgengröße, Lieferadresse, Einsatzort und sonstiger für die Bestellung oder Dienstleistung erforderlicher Daten.

Der Anbieter prüft die Angaben im Rahmen des Zumutbaren. Entstehen aufgrund vom Kunden zu vertretender falscher oder unvollständiger Angaben zusätzliche erforderliche Kosten, können diese im tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Umfang berechnet werden. Gesetzliche Rechte des Kunden bei einem vom Anbieter zu vertretenden Fehler bleiben unberührt.

§ 6 Mobiler Einsatz / ungeeigneter Einsatzort

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der vereinbarte Einsatzort mit dem Servicefahrzeug erreichbar ist und die Arbeiten dort sicher und rechtlich zulässig durchgeführt werden können.

Kann die vereinbarte Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund am vereinbarten Ort nicht durchgeführt werden und steht in zumutbarer Nähe kein geeigneter Ersatzort zur Verfügung, kann der Anbieter die hierdurch tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Termine und Verzögerungen

Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Insbesondere während der saisonalen Reifenwechselzeiten können außergewöhnlich hohes Auftragsaufkommen, Verkehr, Witterung, technische Störungen, Verzögerungen vorhergehender Einsätze oder unerwartete Schwierigkeiten an einem Einsatzort Auswirkungen auf den weiteren Tagesablauf haben.

Ist eine wesentliche Verzögerung oder Verschiebung erforderlich, informiert der Anbieter den Kunden so früh wie möglich und bietet einen geeigneten Ersatztermin an. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 8 Radmontage und Kontrolle der Radbefestigung

Nach einer Radmontage ist der feste Sitz der Radschrauben bzw. Radmuttern entsprechend den Vorgaben des Fahrzeug-, Rad- oder Felgenherstellers zu kontrollieren.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, diese Kontrolle spätestens nach 50 km Fahrstrecke durchführen und die Radschrauben bzw. Radmuttern erforderlichenfalls mit dem vorgeschriebenen Drehmoment nachziehen zu lassen.

§ 9 Preise, Zahlung und Zahlungsverzug

Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Preis spätestens zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach erfolgloser Mahnung kann der Anbieter eine offene Forderung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zur Beitreibung übergeben und/oder gerichtlich geltend machen. Der Kunde trägt nur die gesetzlich erstattungsfähigen Verzugsschäden und erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

Für Waren und Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen mangelhafter Waren oder mangelhafter Leistungen werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Soweit dem Kunden als Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Die Vereinbarung oder Planung eines Montagetermins berührt ein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht nicht. Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, gelten hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.